Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Franz Maag Autoverwertung
§ 1
Für sämtliche Rechtsgeschäfte mit der Firma Franz Maag gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2
Mit Einbringung in das Gelände der Fa. Maag geht spätestens das Eigentum an angekauften Sachen auf die Firma Maag über. Das gilt insbesondere auch für sonderrechtsfähige Bestandteile und Zubehör. Diese gelten stets als mit verkauft.
Für Kunden, die dem Schutz des § 11 AGB-Gesetz unterliegen, gilt dies,
sofern Sie bei der Übergabe der Sachen, nach einem entsprechenden Hinweis, keine anderslautenden Erklärung abgeben.
War dem Kunden eine solche Erklärung bei Übergabe nicht möglich oder nicht zumutbar, so besteht eine Ausschlussfrist von 3 Tagen vom Zeitpunkt der Zumutbarkeit bzw. Möglichkeit an.
§ 3
Kommt es bei eingebrachten Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen nicht zu einem Ankauf; oder verbleiben verkaufte Fahrzeuge oder Fahrzeugteile nach dem Verkauf weiterhin auf dem Firmengelände, so ist die Fa. Maag berechtigt, für die Verwahrung ein Standgeld ja nach Größe der Sachen von mindestens 1,- bis 10,- Euro täglich zu berechnen. Die Möglichkeit, einen tatsächlichen, höheren Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Werden die Sachen nicht innerhalb von 14 Tagen abgeholt, so erfolgt eine Verwertung zum Schrottpreis auf Kosten des Berechtigten bzw. des Kunden. Die Fa. Maag verpflichtet sich, bei gängigen Sachen zunächst eine Verwertung im normalen Geschäftsbetrieb über einen angemessenen Zeitraum, längstens 14 Tage zu versuchen. Ein Gewinnausgleich zugunsten des Kunden im Falle nicht abgeholter Teile erfolgt nur im Falle eines ausgebliebenen Ankaufs durch die Fa. Maag unter Berücksichtigung der üblichen Gewinnspanne.
Für den durch § 11 AGB-Gesetz geschützten Personenkreis gilt § 3 , sofern Sie unter Fristsetzungen gemahnt wurden und – soweit § 3 eine Schadensersatzvereinbarung enthält – der Nachweis eines geringeren oder ausgebliebenen Schadens nicht erbracht werden kann.
§ 4
Gebrauchte Fahrzeuge oder Fahrzeugteile, die vor dem Kauf ausprobiert wurden oder vom Käufer , ggf. unter Mithilfe der Fa. Maag, hätten ausprobiert werden können, werden ohne Gewähr für eine besondere Beschaffenheit und unter Ausschluss von Gewährleistungsanspüchen für offene und verdeckte Mängel verkauft.
Soweit eine Erprobung der Sachen vor dem Kauf nicht möglich war und die Kaufsache im Zeitpunkt der Übergabe nachweislich mit einem wesentlichen Mangel behaftet war, ist der Käufer berechtigt, gegen Rückgabe der Kaufsache die Lieferung einer entsprechenden, funktionsfähigen Sache zu verlangen, wenn er den Mangel unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen vom Zeitpunkt der Übergabe an, der Fa. Maag schriftlich angezeigt hat.
Ein Anspruch des Käufers auf Wandlung oder Minderung ist nur gegeben, wenn die Fa. Maag zu einer Ersatzlieferung innerhalb einer für die Beschaffung angemessenen sowie für den Käufer zumutbaren Frist nicht in der Lage ist. Der Fa. Maag bleibt es vorbehalten, eine Verpflichtung zur Lieferung einer Ersatzsache durch Wandelung oder Minderung abzuwenden.
In jedem Fall setzt ein Anspruch das Käufers aufgrund eines Mangels bei Fahrzeugteilen voraus, dass der Käufer nachweislich:
1. Die Kaufsache durch einen Kfz.-Meisterbetrieb hat einbauen lassen;
2.
3. an der Kaufsache vor der Inbetriebnahme die üblicherweise bei einem sorgfältigen Einbau gebrauchter Teile vorzunehmenden Arbeiten (wie beispielweise beim Einbau eines Motors: das sorgfältige Reinigen des Motors und seiner Aggregate, das Wechseln von Motoröl, Benzin-, Luft- oder Ölfiltern und sonstigen Verschleißteilen insbesondere in der Zünd-, Vergaser- oder Einspritzanlage sowie die Einstellung von Ventilen, Kupplung, Zündung, Vergaser oder Einspritzung) durch einen KFZ-Meisterbetrieb hat durchführen lassen.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Käufer die nach den Ziff. 1 und 2. anfallenden Arbeiten auf seine Kosten und sein Risiko durchzuführen zu lassen.
Ein Anspruch des Käufers ist ausgeschlossen, wenn die zurückzugebende Kaufsache in dem Zeitpunkt zwischen Übergabe und Rückgabe eine Verschlechterung erfahren hat, es sei denn, diese Verschlechterung ist allein auf einen mangel der Kaufsache zurückzugeben und hätte auch bei Anwendung größtmöglicher Sorgfalt nicht vermieden werden können.
Soweit die vorstehenden Absätze keine abschließenden Sondernutzungserscheinungen aufweisen, aber mit einem entsprechenden Preisnachlass verkauft werden.
§ 5
Als gebraucht gelten auch solche Sachen, die zwar keine Abnutzungserscheinungen aufweisen, aber mit einem entsprechenden Preisnachlass verkauft werden.
$ 6
Bei dem Verkauf von Neuteilen beschränken sich die von der Fa. Maag übernommenen Gewährleistungen auf die Abtretung des gegenüber den Herstellern bzw. Zwischenhändlern bestehenden Gewährleistungsrechts der Fa. Maag.
§ 7
Der Verkauf von Altmetallen erfolgt ohne Gewähr für eine besondere Beschaffenheit, insbesondere bzgl. der Reinheit der Metalle.
Der Käufer hat sich bereits vor der Lieferung von der Beschaffenheit der Kaufsache zu überzeugen. War dies nicht möglich oder zumutbar, so hat eine Überprüfung unverzüglich nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Im Falle eines unverzüglichen nach Erhalt der Ware zu erfolgen. I, Falle eines unverzüglich gerügten Mangels bleibt es der Fa. Maag überlassen, Ansprüche des Käufers durch Wandelung, Minderung, oder Ersatzleistung abzugelten.
§8
Verkaufte Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. Maag. Entsteht dem Käufer durch Weiterveräußerung oder Verarbeitung einer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache seinerseits eine Forderung gegen einen Dritten, so tritt er Sie hiermit im voraus, soweit es zur Abdeckung der Forderung der Fa. Maag erforderlich ist, an diese ab.
Transporte verkaufter oder anzukaufender Sachen durch die Fa. Maag erfolgen auf Risiko und Kosten des Kunden. Eine Haftung für fahrlässiges Handeln wird ausgeschlossen.
§9
Werden Transportfahrzeuge ( Kraftfahrzeuge oder Anhänger) von der Fa. Maag verliehen oder vermietet, so haftet der Kunde für die während dieser Zeit eintretenden Schäden; im Falle einer Leihe stets auch ohne Verschulden. Eine verschuldungsunabhängige Haftung besteht bei einer Vermietung dann, wenn das Fahrzeug, entgegen der Vereinbarung, zu anderen Zwecken oder Fahrten benutzt wird oder ohne besondere Vereinbarung von dritten Personen gefahren bzw. solchen überlassen wird. Die Haftung besteht in jedem Fall unmittelbar gegenüber der Fa. Maag. Eine Verweisung auf Ansprüche gegen einen Drittschädiger ist ausgeschlossen.
§ 10
Gegen Forderungen aus Warenverkäufen kann der Kunde nicht mit Gegenforderungen aufrechnen; sie berechtigen Ihn auch nicht, angekaufte oder zurückverlangte Sachen zurückzuhalten. Die Fälle des §11 AGB-Gesetz bleiben, soweit in §24 AGB-Gesetzt bestimmt ist, unberührt.
§ 11
Die vertragliche und gesetzliche Haftung der Fa. Maag ist auf Vorsatz und grob Fahrlässigkeit ihres Inhabers beschränkt; eine Haftung für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist ausgeschlossen. Falls die Fa. Maag haftet, ist Ihre Haftung, soweit sie nicht auf Vorsatz Ihres Inhabers beruht, auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens begrenzt.
§ 12
Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitzt der Fa. Maag.
§ 13
Gerichtsstand ist Essen.
§ 14
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte oder abweichende Vereinbarungen lassen die übrigen Vorschriften der AGB unberührt.